AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoprojekte von krokographie.

 

 

I. Allgemeines

 

 

1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von krokographie (Sarah Bauer) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

 

2) Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

 

 

II. Aufträge

 

 

1) krokographie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Insbesondere der Druckauftrag kann zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausgeführt werden. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist  krokographie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort, die Bildbearbeitung und die angewendeten fotografischen Mittel.

 

 

2) krokographie trifft eine Vorauswahl über die Bilder, die dem Auftraggeber bei Abschluss des Projekts zur Auswahl und Abnahme vorgelegt werden.

 

 

3) Der Hinweis auf Mängel muss schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei krokographie eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

 

4) krokographie verpflichtet sich nicht zur einjährigen Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

 

 

III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

 

 

1) Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht-private Wiedergabe nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

 

 

2) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird jegliche technische Veränderung durch eigene Bildbearbeitung der Fotodaten ausdrücklich untersagt.

 

 

2 b) Option: bei Erteilung einer besonderen Genehmigung willigen die Auftraggeber ein, dass krokographie die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und Veröffentlichungen auf Webseiten oder in Magazinen vornehmen darf. krokographie darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann

 

 

IV. Haftung

 

 

1) krokographie haftet nur für Schäden, die selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

 

 

2) Für Mängel, die auf fehlende, unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

 

 

3) Sollte krokographie aufgrund von Umständen, die sie selbst nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen), nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.

 

 

4) Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber ein Verbesserungsanspruch durch krokographie zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von krokographie abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Nichtgefallen der Bildbearbeitung oder des Bildstils gilt nach nicht als erheblicher Mangel. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten ebenfalls nicht als erheblicher Mangel.

 

 

V. Honorare

 

 

1) Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

 

2) Wird die für die Aufnahme vorgesehene Zeit auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen, die krokographie nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält krokographie auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

 

 

3) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber später als 48 Stunden nach Auftragsbestätigung widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung von 30% vom vereinbarten Honorar fällig. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung von krokographie, muss eine Aufwandsentschädigung von 60% vom vereinbarten Honorar erbracht werden.

 

 

4) Sollte der Auftraggeber nicht pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen, wird die Wartezeit dem Auftraggeber ab einer 15-minütigen Verspätung mit der Hälfte des aktuellen Stundensatzes von krokographie berechnet. Sollte sich der Auftraggeber um mehr als eine halbe Stunde verspäten, ist krokographie nicht mehr verpflichtet, den Auftrag auszuführen und das Honorar ist in vollem, vertraglich vereinbartem Umfang zuzahlen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche auf einen neuen Termin.

 

 

5) Rabatte jeglicher Form sind nicht auszahlbar.

 

 

6) Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material und Laborkosten, Parkscheine, Fahrtkosten, Eintrittskarten, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

7) Bei der Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Auftragserteilung zu zahlen. Das restliche Honorar muss bei Übergabe der Bilder gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten (z.B. Prints), ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.

 

 

8) Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zulasten des Auftraggebers.

 

 

VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz

 

 

1) Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung von krokograohie erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

 

 

2) Durch die in Ziffer VI. 1) AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

 

VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

 

 

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, dies gilt auch bei Lieferungen ins Ausland.

 

 

2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

 

4)  Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von krokographie als Gerichtsstand vereinbart.

 

Diese AGB gelten ab dem 01.02.2018. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.